Barrierefreie Websites

Eine barrierefreie Website ist für alle Nutzer zugänglich und einfach zu bedienen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Sie fördert Inklusion, Usability und ist zunehmend gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzliche Vorschriften zur Barrierefreiheit
In Deutschland gelten verschiedene Vorgaben, u. a. die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) für öffentliche Stellen sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 bestimmte private Anbieter zur Barrierefreiheit verpflichtet. Auch europäische Richtlinien wie der European Accessibility Act (EAA) werden damit umgesetzt.
Was macht eine barrierefreie Website aus?
Damit eine Website wirklich barrierefrei ist, sollten verschiedene Anforderungen erfüllt sein – sowohl technisch als auch gestalterisch. Die wichtigsten Aspekte im Überblick:
1. Kontrastreiches Design
Ein ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund ist essenziell für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen. Mindestkontrastverhältnisse helfen dabei, Inhalte klar erkennbar zu machen.
2. Optimale Lesbarkeit
Gut lesbare Schriftarten, ausreichende Schriftgrößen und eine klare Gliederung verbessern die Zugänglichkeit erheblich. Überschriften sollten sich vom Fließtext deutlich abheben, damit die Seite leichter erfasst werden kann.
3. Nutzung mit Screenreader
Eine barrierefreie Seite muss für Screenreader nutzbar sein. Dazu gehören:
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semantisch korrektes HTML
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sinnvolle Überschriftenstruktur
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alternative Bildbeschreibungen (Alt-Texte)
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logisch gegliederte Inhalte
4. Steuerung per Tastatur
Alle Funktionen müssen vollständig mit der Tastatur bedienbar sein – z. B. für Nutzer mit motorischen Einschränkungen. Dazu gehören eine sinnvolle Tab-Reihenfolge, ein sichtbarer Fokus und tastaturfreundliche Formulare.
5. Reizarme Oberfläche
Eine ruhige, übersichtliche Gestaltung hilft Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Vermeide überflüssige Animationen, Pop-ups oder visuell belastende Elemente. Klare Navigation und reduzierte Inhalte sorgen für mehr Orientierung.
6. Heller & dunkler Modus
Ein Toggle zwischen Light- und Dark-Mode ermöglicht es Nutzern, das Farbschema an die eigenen Sehbedürfnisse oder Umgebungshelligkeit anzupassen.
7. Steuerung von Audioinhalten
Audio sollte nie automatisch abgespielt werden. Nutzer müssen jederzeit die Möglichkeit haben, Ton abzuschalten, zu pausieren oder in der Lautstärke zu regulieren.
8. Leichte Sprache
Barrierefreie Inhalte sollten in einfacher, klarer Sprache verfasst sein. Kurze Sätze, einfache Wörter und ggf. unterstützende Bilder erleichtern das Verständnis – besonders für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen.
Hinweis zur Anwendung des BFSG:
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmte private Anbieter, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Ob eine Einrichtung wie z. B. eine religiöse Gemeinde oder ein Verein darunterfällt, hängt von deren rechtlicher Struktur ab – etwa ob sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt.
Unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung ist Barrierefreiheit jedoch ein wesentlicher Schritt in Richtung Inklusion, Nutzerfreundlichkeit und Zukunftsfähigkeit.
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Analyse & Barrierefreiheits-Check Ihrer bestehenden Website
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Technische Optimierung & HTML-Validierung
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UX/UI-Design mit Fokus auf Kontrast, Struktur & Bedienbarkeit
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Beratung zu leichter Sprache und barrierefreien Inhalten
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Schulung & Sensibilisierung Ihres Teams
